SC Riessersee 2017/2018

  • [...]Unteranderem Ungereimtheiten bei Abrechnungen und der Gastronomie.[...]

    Das lässt den Saubermann Bader ja nun in einem ganz anderen Licht dastehen. Ich muss zugeben, zugetraut hätte ich ihm sowas ja nicht.

    Edit:
    Ich möchte aber auch betonen, nur weil das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung bestätigt hat, ist noch lange nicht bewiesen, dass RB bei den Einnahmen etwas veruntreut hat.

  • Wobei man schon erstmal abwarten muss, welche Gründe denn für das Gericht ausschlaggebend waren bzw. welche überhaupt anerkannt wurden. Nur weil es von einer Seite vorgebracht wurde und jetzt ein Urteil für diese Seite getroffen wurde bedeutet ja nicht, dass alle Gründe dieser Seite akzeptiert wurden.

    In dem Bericht steht ja bisher als ausschlaggebender Faktor eher der Vorlauf (Übernachtung, Essen in München) der USA Reise von Bader.

  • Wobei man schon erstmal abwarten muss, welche Gründe denn für das Gericht ausschlaggebend waren bzw. welche überhaupt anerkannt wurden. Nur weil es von einer Seite vorgebracht wurde und jetzt ein Urteil für diese Seite getroffen wurde bedeutet ja nicht, dass alle Gründe dieser Seite akzeptiert wurden.

    In dem Bericht steht ja bisher als ausschlaggebender Faktor eher der Vorlauf (Übernachtung, Essen in München) der USA Reise von Bader.

    Der Abschnitt mit der USA-Reise kam aber erst später dazu. Als ich den Artikel gelesen habe, war der von mir ziierte Satz der Schlusssatz.

  • Olala!!!

    Wenn das Arbeitsgericht einem Arbeitgeber mal bei einer fristlosen Kündigung Recht gibt, dann ist da tatsächlich Gravierendes zu beklagen gewesen.

    Ich empfinde das auch nicht als Vorverurteilung, denn das Gericht hat ja entschieden. Klar kann RB in Berufung gehen, aber das ist mal echt ein Paukenschlag.
    Das hätte ich nicht so erwartet, ehrlich.

  • Ich könnte fast wetten, dass jeder Geschäftsführer schon mal übernachtet hat und dafür einen Grund hatte - egal ob mit oder ohne Begleitung. Ich finde diesen Grund schon sehr krass, wobei es natürlich rechtliche Regeln gibt die einzuhalten sind. Bin auch überrascht, dass dies ohne Abmahnung geht.
    Untreue im sechsstelligen Bereich, gefälschte Bilanzen usw. haben die Buschtrommeln im Eisstadion immer weitergegeben. Was bleibt nun übrig: Eine Übernachtung vor einem Flug am Flughafen. Es bleibt halt das "Geschmäckle" das Weisenburger ihn abschießen wollte um Kosten zu sparen - es ist ihm gelungen.

    Ich bedanke mich für die Arbeit, die Ralph Bader für den SCR getan hat, nun ist er weg, wegen 400 Euro Spesen (egal ob gerechtfertigt oder nicht), ich kann es ihm verzeihen. Ich bin froh, dass er 13 Jahre am Ruder war und das Schiff SCR trotz hoher Wellen immer zum laufen gebracht hat.

    Schauen wir mal, ob Herr Weisenburger das auch alles so schafft. Für das Eishockey in Garmisch wünsche ich mir das natürlich nur der Glaube daran fällt mir aktuell immer noch schwer.

  • Ich kenne auch nur den Bericht aus der Zeitung. Aber dort steht doch die Aussage des Richters das die anderen Punkte nicht
    berücksichtigt wurden und der Punkt der Übernachtung alleine ausreichend ist. Das heißt doch nun gar nicht das die anderen
    Punkte die du aufführst nicht doch zutreffen oder einzelne davon.

    Man wird sehen ob Bader in die Revision geht und ob es bei dem Verfahren bleibt oder auch noch Strafverfahren und/oder
    Schadenersatzansprüche in der Zukunft eingeklagt werden.

  • Mit diesem Grund des Urteils kann gar kein Schadensersatz gefordert werden, denn nur dieser Grund ist relevant. Anders in einer Berufung - da könnten z.B. andere Gründe wirksam werden und der genannte vom jetzigen Gericht z.B. nicht mehr. Aber alles spekulativ.

  • Mit diesem Grund hast du schon recht. Es steht aber auch nirgends das die weiteren angeführten
    Punkte damit Gegenstandslos oder als nicht relevant erledigt sind sondern nur das bei dem
    Urteil nur der Punkt der Übernachtung notwendig war um die fristlose Kündigung als rechtlich
    wirksam zu betrachten. Das schließt doch überhaupt nicht aus, das wenn vorhanden, für die
    weiteren Gründe die von Dir aufgeführt wurden eine Strafanzeige möglich ist und daraus auch ein
    Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann.
    Hier ging es lediglich darum ob die fristlose Kündigung berechtigt ist oder nicht.

  • Also hier fliegt grad a bisserl viel durcheinander, das gilt es mal klarzustellen:
    1. Natürlich haben schon viele Geschäftsführer irgendwo übernachtet auf Geschäftskosten. Da es sich hier aber um eine Übernachtung, die er aber über die SC Riessersee Vermarktungs GmbH abgerechnet hat, am Flughafen für ihn und eine Begleitperson im Vorfeld eines Fluges handelte, erfüllte dies für das Gericht den Tatbestand der Veruntreuung und wurde damit als Grund für die fristlose Kündigung hinreichend erachtet.
    2. Dass dieser Grund für das Gericht ausreichend war, bedeutet nicht, dass die anderen Vorwürfe, die in der schriftlichen Begründung für die Kündigung aufgeführt wurden, vom Tisch sind. Das Gericht hat diese nur gar nicht weiter geprüft, da schon der eine ausreichend war.
    3. Eine eventuelle zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz ist hiervon völlig unberührt, sollte diese von Seiten der SC Riessersee Vermarktungs GmbH eingereicht werden, müsste jeder einzelne Punkte geklärt werden. Also nicht verwechseln, heute gab es eine Entscheidung, die übrigens noch nicht rechtskräftig ist, vor dem Arbeitsgericht, ein zivilrechtlicher Schadensersatzprozess ist eine ganz andere Baustelle.

    Nichtsdestotrotz, in einem gebe ich Eishockeyfan07 definitiv Recht, Ralph Bader ist es gelungen, den SCR über eine lange Zeit am Laufen zu halten, und dafür ein herzliches "Vergelt's Gott". Das sollte man bei allem, was jetzt war, nicht vergessen.

  • Ralph Bader ist es gelungen, den SCR über eine lange Zeit am Laufen zu halten, und dafür ein herzliches "Vergelt's Gott". Das sollte man bei allem, was jetzt war, nicht vergessen.

    und dass er dabei so wie es aussieht über eine lange zeit gelogen und betrogen hat, sollte man bei allem was war auch nicht vergessen.
    daher gibts von mir statt einem herzlichem vergelts gott ein schleich di, aber gschwind.

    wir wollen alle das beste für unseren scr, und wenn man sieht, welche ruhe rundherum eingekehrt ist seit herr bader nicht mehr da ist, dann wünschte ich mir dass das alles schon früher ans licht gekommen wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von Groana (7. Dezember 2017 um 21:35)

  • Ich finde diesen Grund schon sehr krass, wobei es natürlich rechtliche Regeln gibt die einzuhalten sind. Bin auch überrascht, dass dies ohne Abmahnung geht.

    Es sind schon Menschen arbeitslos geworden (fristlos) , weil sie von den Tagungshäppchen, die ansonsten im Müll gelandet wären, genascht haben.
    Da ist die Übernachtung mit Begleitperson doch schon ein eher großes Häppchen. Kein anderes Recht für Geschäftsführer als für Putzfrauen! :schulterzuck:

  • Es sind schon Menschen arbeitslos geworden (fristlos) , weil sie von den Tagungshäppchen, die ansonsten im Müll gelandet wären, genascht haben.Da ist die Übernachtung mit Begleitperson doch schon ein eher großes Häppchen. Kein anderes Recht für Geschäftsführer als für Putzfrauen! :schulterzuck:

    Vor allem können Begleitpersonen richtig Kosten verursachen, je nach Service.