Unsportliches Verhalten bei Schlagschuss?

  • Folgende hypothetische Situation: In jedem Spiel kommt es zig mal vor, dass ein Verteidiger sich in einen Schlagschuss wird und diesen mit dem Körper blockt. Genauso oft, wenn nicht sogar öfter kommt es vor, dass sich ein Spieler gerade im Penaltykilling in die mögliche Schussbahn wirft, um zu verhindern, dass es überhaupt zum Schuss kommt. Der Spieler, der schießen könnte wird in dieser Situation dann eben typischerweise einen Pass spielen.

    In dieser Situation bleiben wir jetzt: Ein verteidigender Spieler hat sich in die Schussbahn geworfen, der stürmende Spieler sieht es deutlich. Der Verteidigende Spieler liegt jetzt vor dem Stürmenden auf dem Eis, der angreifende Spieler entscheidet sich trotzdem zu schießen, holt aus und verletzt beim Schuss den liegenden Spieler. Wäre dies einfach Pech für den Verletzten, oder handelt es sich um unsportliches Verhalten, wenn offensichtlich keine Chance besteht, das Tor zu treffen, man also sagen KÖNNTE, dass der Schlagschuss dem liegenden Spieler gegolten hat? Ich meine hier keine Situation, in der der Angreifer schon in der Schussbewegung ist und sich ein Verteidiger in den Schuss wirft, sondern eine Situation, in der der Verteidiger bereits liegt und erst dann zum Schuss ausgeholt wird.

  • Ich glaube, dass es sehr schwierig wäre da eine Strafe gegen den Schützen auszusprechen, da dieser ja theoretisch das Tor treffen wollen würde. Zumindest geht man als Schiri davon aus, dass ein Ausholen zum Schuss auch als Torschuss gedacht ist. Der Schiedsrichter kann schlecht in den Spieler hinein schauen und die böswillige Absicht nicht erkennen und insofern wäre es wohl Pech für den Getroffenen.

  • Bei erkennbarer Absicht gibt es selbstverständlich Strafe. Das dürfte aber in der Tat schwierig zu erkennen sein.

    Soweit ich weiß, gab es aber auch schonmal längere Strafen, weil einer versucht hat, den Schiri abzuschießen (und vermutlich auch getroffen hat). Das Argument, tief spielen zu wollen, hat da wohl nicht geholfen.

  • Ich glaube, dass es sehr schwierig wäre da eine Strafe gegen den Schützen auszusprechen, da dieser ja theoretisch das Tor treffen wollen würde. Zumindest geht man als Schiri davon aus, dass ein Ausholen zum Schuss auch als Torschuss gedacht ist. Der Schiedsrichter kann schlecht in den Spieler hinein schauen und die böswillige Absicht nicht erkennen und insofern wäre es wohl Pech für den Getroffenen.

    Wobei ja allen Spielern der Fairplay-Gedanke immer an oberster Stelle stehen sollte...........

    Hierzu wäre ein Statement von @ref und @Maus mal interessant, da es doch von Grund auf eine sehr interessante Geschichte ist

  • Sorry, war etwas spät.

    Also wenn man dem SPieler klar Absicht unterstellen kann, also die Absicht den Gegenspieler gezielt zu treffen und ggf. zu verletzen, dann gibt das die Matchstrafe (Verletzungsabaicht).

    Aber der Nachweis ist hier schwer und die Eindeutigkeit eigentlich nie gegeben...

  • Sollte das wirklich Absicht sein, dann werden das die Teamkollegen hoffentlich entsprechend "klären".

    Eine - zumindest in Teilen - ähnliche Situation gab es in Schwenningen mal zu Anfang der Zweitligazeit. Thomas Gaus war der Verteidiger, er wirft sich nicht in die Schussbahn sondern stolpert beim Rückwärtsfahren kurz hinter eigenen blauen Linie, lag dann auf dem Bauch auf dem Eis und guckte aus einem halben Meter Entfernung genau auf den Puck wo der Stürmer gerade zum Schlagschuss ausholte. Der hat dann fairerweise auch nicht durchgezogen, sonst hätte es die große Portion neue Zähne benötigt.