Nachträgliche Auswertung von Videomaterial

  • Folgende Situation aus unserem Liveticker vom Sonntagsspiel gegen Kaufbeuren

    18:30Uhr 2.Drittelpause
    "Die Schiedsrichter lass sich im Kampfgericht noch einmal die Szene vor dem Gästetor zeigen, nach der Jeffrey Szwez sich das Gesicht haltend vom Eis fuhr. Das passierte 37 Sekunden vor Drittelende."


    Ist das zulässig?

  • Folgende Situation aus unserem Liveticker vom Sonntagsspiel gegen Kaufbeuren

    18:30Uhr 2.Drittelpause
    "Die Schiedsrichter lass sich im Kampfgericht noch einmal die Szene vor dem Gästetor zeigen, nach der Jeffrey Szwez sich das Gesicht haltend vom Eis fuhr. Das passierte 37 Sekunden vor Drittelende."


    Ist das zulässig?

    Fragen wir, unseren Forumsjoker @Maus ;)

  • Ich glaube nicht. Man darf nur Tore begutachten. Und da auch nicht wegen allen Vermutungen. Ich glaub nur Torraumabseits und ob der Puck die Linie wirklich überquert hat. Wegen hohen Stock darf man nicht anschauen. Irgendwie so war das.

  • Mir geht es darum, ob ihm das während des Spiels überhaupt gestattet ist. Denn irgendwo könnte ihn ja eine vorherige Fehlentscheidung nachträglich beeinflussen.
    Nach dem Spielende hätte ich dafür ja Verständnis.

    Irgendwo muss das ja geregelt sein oder?

  • Also eines ist ganz klar, eine Entscheidung ob Strafe oder keine Strafe darf nicht durch Videomaterial beeinflußt werden.
    Ob er es überhaupt im Spielunterbruch anschauen darf, da bin ich überfragt.

    Gab es in der Szene eine Torsituation?

    @happy: Klar darf man beim Videobeweis in Sachen Tor wegen Hohen Stock nachschauen.

    Folgende Fakten dürfen im Videobeweis laut Regelbuch kontrolliert werden:

    War die Scheibe komplett über der Linie.
    War die Scheibe über der Linie bevor das Tor verschoben wurde.
    War die Scheibe vor Ablauf der Zeit über der Linie.
    Wurde die Scheibe durch einen Angreifer unerlaubt mit der Hand, Schlittschuh oder einem anderen Körperteil ins Tor gelenkt.
    Wurde die Scheibe durch den Schiedsrichter ins Tor abgelenkt.
    Wurde die Scheibe durch einen Angreifer mit dem Stock oberhalb der Querlatte ins Tor befördert.

    Abweichend zum Regelbuch darf man in der DEL und DEL2 auch wegen "Spieler im Torraum" den Videobeweis benutzen.


  • Ein weihnachtliches Dankeschön ;)

  • Ob er es überhaupt im Spielunterbruch anschauen darf, da bin ich überfragt.

    Gab es in der Szene eine Torsituation?

    Nein, gab es nicht.

    Ansonsten trotzdem vielen Dank. Mich hat es halt gewundert. War halt bisschen ungewöhnlich. Vielleicht spreche ich den Kollegen Noeller auch das nächste Mal persönlich darauf an. Mal sehen ob und was er mir daraufhin antwortet.

    Edit :

    Wurde die Scheibe durch den Schiedsrichter ins Tor abgelenkt.

    Inwiefern spielt das beim Videobeweis eine Rolle?

  • Inwiefern spielt das beim Videobeweis eine Rolle?

    Ein Tor ist ja nicht gültig, wenn die Scheibe vom Schiedsrichter ins Tor abgelenkt wird, selbst auch dann nicht, wenn die Scheibe danach noch von einem Spieler abgefälscht wird. Auch dies kann der Schiedsrichter über den Videobeweis überprüfen.

  • Was bedeutet denn abgefälscht in dem Zusammenhang? Beispiel: die Scheibe wird an der Seite ins Drittel gespielt und vom Linesman in die Mitte vors Tor abgelenkt, der Spieler holt aus und schießt direkt das Tor. Zählt das dann, weil eine klare Schussbewegung zu erkennen war? (natürlich vorausgesetzt kein Abseits etc.)

  • Den letzten Absatz verwechsel ich immer mit hoher Stock oder eben Torraumabseits weils eben im Regelbuch anders steht.Kann mir einfach nicht merken bei welcher Szene er es normalerweise nicht anschauen darf. ;) DEL und DEL2 braucht immer eine Ausnahme...

  • Was bedeutet denn abgefälscht in dem Zusammenhang? Beispiel: die Scheibe wird an der Seite ins Drittel gespielt und vom Linesman in die Mitte vors Tor abgelenkt, der Spieler holt aus und schießt direkt das Tor. Zählt das dann, weil eine klare Schussbewegung zu erkennen war? (natürlich vorausgesetzt kein Abseits etc.)

    Beim Spiel Landshut gegen Jungadler gesehen. Puck geht an den Ellbogen vom LSR dann abgefälscht ins Tor. Tor wurde dann nicht gegeben. ;)

  • Das ist mir schon bewusst, mir geht es eher darum, ab wann es nicht mehr als abgefälscht gilt. Muss ein Pass dazwischen liegen, eine klare Schussbewegung erkennbar sein, ...?

  • Ein angreifender Spieler muss die Scheibe mit einem Schuss oder mit einem absichlichen Ablenken mit dem Stock ins gegnerische Tor befördern. Oder der Verteidiger muss die Scheibe bewußt spielen.

    Aber ein ich nenne es mal Querschläger durch ein unbewusstes Abfälschen (man wird angeschossen ohne das man versucht aktiv die Scheibe abzulenken) reicht nicht aus, egal ob vom Angreifer oder Verteidiger Und auch wenn der verteidigende Spieler/Torwart die Scheibe beim Versuch sie von der Linie zu kratzen ins Tor befördert reicht das nicht für ein gültiges Tor.

  • Ein Tor ist ja nicht gültig, wenn die Scheibe vom Schiedsrichter ins Tor abgelenkt wird, selbst auch dann nicht, wenn die Scheibe danach noch von einem Spieler abgefälscht wird. Auch dies kann der Schiedsrichter über den Videobeweis überprüfen.

    Danke. Ich konnte es mir in dem Zusammenhang zwar denken, aber ich wusste es bislang nicht. Dieses Kuriosum hatte in den letzten 20Jahren noch nie gesehen.

    Man lernt nie aus.

  • Wenn ein Goalie das Tor verschiebt und dadurch ein Tor verhindert muss es 2 min geben? Per Videobeweis festgestellt?

    Beim Spiel Bad Nauheim gegen Heilbronn kam das so vor!

    Sicher, dass es so abgelaufen ist?

    Wie schon geschrieben kann durch einem Videobeweis im Spiel keine Strafe ausgesprochen werden, selbst wenn es zu einem Verstoß gegen "Spieler im Torraum" kommt, die sogar eine kleine Strafe wegen Behinderung des Torwart nach hach sich ziehen würde, darf diese nicht ausgesprochen werden, nur die Anerkennung des Tores kann deswegen verwärt werden.

    Ging es vielleicht eher darum, ob das Tor vor oder nach dem Überqueren der Scheibe über die Torlinie verschoben wurde?

  • Sicher, dass es so abgelaufen ist?
    Wie schon geschrieben kann durch einem Videobeweis im Spiel keine Strafe ausgesprochen werden, selbst wenn es zu einem Verstoß gegen "Spieler im Torraum" kommt, die sogar eine kleine Strafe wegen Behinderung des Torwart nach hach sich ziehen würde, darf diese nicht ausgesprochen werden, nur die Anerkennung des Tores kann deswegen verwärt werden.

    Ging es vielleicht eher darum, ob das Tor vor oder nach dem Überqueren der Scheibe über die Torlinie verschoben wurde?

    ja bin mir sicher. Der Ref kam vom Videobeweis gab das Tor nicht und fuhr zur Zeitnahme und gab die Strafe gegen Leon Frensel durch.

    Müsste er nicht erst die Strafe verhängen und dann zum Videobeweis gehen?

  • Es gäbe ja auch noch die Alternative, dass die Scheibe davor über der Linie war und dann die Entscheidung Tor und keine Strafe lautet.

    Aber so eine Ferndiagnosse ist auch immer sehr wage.