Ausgliederung in eine GmbH

  • Vielleicht tummeln sich im Forum ja Experten welche die Vor-u. Nachteile einer Ausgliederung der Profimannschaft in eine GmbH erklären können? Schon mal Danke im Voraus.

  • Ein Vorteil der Ausgliederung der Profimannschaft in eine GmbH besteht darin, dass im Falle einer Insovenz der GmbH der Stammverein nicht betroffen ist.

  • Wie siehts denn mit den Schulden die der Stammverein hat aus? Werden die von der GmbH übernommen, oder ist das ein ganz anderes Unternehmen dass mit dem Stammverein nicht mehr viel zu tun hat?

  • Vorteil für Manager ist, dass man sich nicht von aktiven und passiven Vereinsmitgliedern reinreden lassen muss. Folglich interessiert ihn auch weniger die Nachwuchsförderung. Durch verschiedene Verträge und Persönlichkeiten relativiert sich natürlich die Unabhängigkeit vom Stammverein.

  • Wie siehts denn mit den Schulden die der Stammverein hat aus? Werden die von der GmbH übernommen, oder ist das ein ganz anderes Unternehmen dass mit dem Stammverein nicht mehr viel zu tun hat?

    GmbH und Stammverein sind wirtschaftlich betrachtet zwei eigenständige Gesellschaften. In Landshut startete die GmbH bei Null, der e.V. wurde im Rahmen eines Insolvenzplans entschuldet.

  • So weit ich das weiß bleiben die Schulden beim Stammverein, der dann nach und nach entschuldet wird.
    Geht die GmbH pleite so bekommt der Stammverein wenigstens schonmal nicht noch mehr Schulden. Einzig die Entschuldung muss dann sicher anders geregelt werden. Z.B. über die eveltuelle neue GmbH.

    In der heutigen Zeit und für den Stammverein sicher nicht die schlechteste Lösung.

  • Eine GmbH hat viele Vorteile, aber sicherlich auch einen nicht unerheblichen Nachteil für den Stammverein!

    Die meisten Einnahmen werden in der Regel mit dem Spielbetrieb der 1. Mannschaft generiert, also von einer künftigen GmbH. Ein Vorteil der GmbH liegt natürlich auch darin begründet, dass man neues Kapital bekommt und somit zunächst mal wirtschaftlich planbarer arbeiten wird können. Die alten Schulden eines Stammvereins bleiben da natürlich im Stammverein, weil beide eben nur über einen Kooperationsvertrag verbunden sind und hierin die Ausgleichszahlungen zu regeln sind.

    Grundsätzlich sind die Gesellschafter einer GmbH für diese mit ihrem eingebrachten Kapital verantwortlich. In der Regel bestellen die Gesellschafter dann auch einen oder mehrere Geschäftsführer, die eben diese Geschäfte im Sinne der Gesellschafter führen und verwalten. Ein Vorstand eines e.V. hat da nichts mehr mitzureden, es sei denn er wäre persönlich Gesellschafter oder aber auch als Geschäftsführer bestellt. Insofern hat dann ein Vorstand eben nur noch die Möglichkeit sich bei den Verhandlungen betreffend, im Eishockey notwendigen Kooperationsvertrages mit einzubringen und hier die notwendigen Punkte für den e.V. zu klären und rechtlich festzulegen.

    Welche Spieler gekauft werden, welche alte Verträge übernommen werden, welche Altlasten usw. wie zukünftig abgearbeitet werden, bestimmt einzig und allein die GmbH bzw. eben in Verbindung dazu der Kooperationsvertrag.

    Im Fall von Kaufbeuren hätte man sicherlich die Möglichkeit, wenn man nicht absteigt (Spielberechtigung für die Oberliga erhält nur der Stammverein), dass man sicherlich einige Altlasten neu ordnen und festlegen könnte, welche in der momentanen Situation wohl nur über eine Insolvenz möglich ist. Da man dies wohl in keiner Weise wünscht, muss man eben versuchen den Verein und somit den gesamten Club neu aufzustellen und in eine möglichst sicherere Zukunft zu führen. Geldgeber findet man eben heute nicht mehr mit "Betteln" sondern muss diese vernünftig mit einbinden, so dass alle Seiten über einen gangbaren Kompromiss miteinander auf Augenhöhe leben und sich entwickeln können. Es wird sicherlich schwer aber nicht unmöglich und man sollte jetzt wirklich als erstes versuchen die Klasse zu halten.

  • GmbH und Stammverein sind wirtschaftlich betrachtet zwei eigenständige Gesellschaften. In Landshut startete die GmbH bei Null, der e.V. wurde im Rahmen eines Insolvenzplans entschuldet.


    Das klingt ja mal richtig gut. Genau sowas würde ich mir in KF wünschen. Weil die erdrückenden Schulden die der Stammverein hat eh nie zurückgezahlt werden können.

  • Gesellschafter, die sich nicht Grün sind aber einfach nicht gehen wollen, sind aber auch eine Plage. Siehe Barbara Lässig in Dresden.
    Vorstandsmitglieder im Stammverein kannst du jedes Jahre oder alle 2 Jahre abwählen. Mitgesellschafter muss man ertragen oder selbst gehen.

    Auch wechsel von Kapitalanteilen, Anteilserhöhungen usw. können zu streitereien führen.

    So überhaupt In einer Gesellschaft haben die Gesellschafter das sagen und das kann schon mal zu dummen Entscheidungen führen, weil da jeder seine subjektiven Einstellungen hat.

    Auch ist das Haftungsrisiko auf Wikipedia zum Thema GmbH "beschränkt", aber beschränkt heißt nicht unhaftbar. Es ist gar nicht so unüblich das Gesellschafter der GmbH mal über ihre Anteile hinaus zu Haftung gezogen werden. Gerade in "unglücklichen" Insolvenzgeschichten, wenn er Gesellschafter schon lange von der Schieflage wusste und welcher Eishockeyverein operiert nicht am Rande der Insolvenz.

    Den einzigen Vorteil der GmbH sehe ich mittlerweile in der Professionellen Führung und der Trennung von Stammsvereinsbuchhaltung, da der Profiverein meist ganze andere Summen als der Stammverein verarbeitet. Selbst wenn er offiziell den Stammverein schützt, torkelt dieser ohne abgaben der GmbH meist sehr schnell in die Zahlungsunfähigkeit.

  • Das klingt ja mal richtig gut. Genau sowas würde ich mir in KF wünschen. Weil die erdrückenden Schulden die der Stammverein hat eh nie zurückgezahlt werden können.

    Hier mal ein Auszug aus Wikipedia, wie es bei uns in Landshut ablief, was im Großen und Ganzen so stimmt, wie es geschrieben ist:

    Zitat

    ...Wirtschaftlich lief es in diesem Jahr nicht zufriedenstellend: Zuerst entließ sich der neue Geschäftsführer und Manager des Vereins, Bernd Truntschka zu Beginn der Saison aus finanziellen Gründen selbst und arbeitete in der Folgezeit ehrenamtlich für den EVL. Nachdem sich immer neue Finanzlöcher auftaten und der Verein aus DEL-Zeiten immer noch in Millionenhöhe verschuldet war, wurde während der Saison ein Insolvenzantrag gestellt, der Spielbetrieb wurde fortgeführt...
    ...Im Zuge des vorangegangenen Insolvenzantrages wurde am 28. Januar 2002 der Spielbetrieb der ersten Mannschaft in die Landshuter Eishockey Spielbetriebs-GmbH ausgelagert. Mit dem Aufstieg in die 2. Bundesliga war die LES-GmbH mit Bernd Truntschka als Geschäftsführer weiterhin für die Profimannschaft zuständig, die ab diesem Zeitpunkt unter dem Namen „Landshut Cannibals“ auflief. Noch im September 2002 wurde der Insolvenzplan von den Gläubigern angenommen und im folgenden Jahr wurde die letzte Rate des Planes gezahlt...
    ...Am 2. März 2004 wurde das Insolvenzverfahren schließlich durch das Amtsgericht Landshut abgeschlossen.

    Letztendlich hängt es am Willen der Gläubiger, wie ein Insolvenzplan aussieht und ob eine Chance besteht, dass der Plan erfüllt werden kann.

  • Gesellschafter, die sich nicht Grün sind aber einfach nicht gehen wollen, sind aber auch eine Plage. Siehe Barbara Lässig in Dresden.
    Vorstandsmitglieder im Stammverein kannst du jedes Jahre oder alle 2 Jahre abwählen. Mitgesellschafter muss man ertragen oder selbst gehen.

    Auch wechsel von Kapitalanteilen, Anteilserhöhungen usw. können zu streitereien führen.

    Ich sehe da keinen großen Unterschied zwischen e.V. und GmbH. Die Abwahl ist ja häufig auch eine theoretische Angelegenheit. Wenn es wirklich schon lange im Gebälk eines Vereins knirscht, haben sich garantiert auch Seilschaften gebildet und es wird ein knallharter Wahlkampf geführt. Notfalls werden sogar potentielle Gegenkandidaten rechtzeitig rausgeekelt.

    ...und ein, zwei Jahre... Das kann eine lange Zeit sein, in der man viel Schaden in einem Verein anrichten kann. Man stelle sich mal vor, der Präsi ist ein despotischer Unternehmer mit der Auffassung, den Verein genauso wie seinen Betrieb zu führen. Der Knackpunkt: Ein Vereinsmitglied in einem gemeinnützigen e.V. arbeitet freiwillig, also nicht für Geld. Schon fehlt ihm das Druckmittel des Gehalts, um die Leute bei der Stange zu halten. Die können einfach gehen...

    Eine Profi-GmbH sehe ich für einen Standort insgesamt als vorteilhaft an. Wir wissen alle, dass Profi-Eishockey risikobehaftet ist, der Stammverein wird dieses Risiko los und wenn er realistisch haushaltet, ist Eishockey am Standort dauerhaft gesichert.

    Es hängt sicherlich viel von der Gesellschafterstruktur ab (nur ein oder zwei Gesellschafter, das wäre vielleicht nicht so optimal). Und wie Gesellschafter- und Kooperationsvertrag ausgestaltet werden, ist sicherlich auch nochmal gesondert zu betrachten. Keine Ahnung, aber könnte man nicht als Betriebszweck u. a. auch die Förderung des Stammvereins aufnehmen?

    Ob der Verein Vorteile hinsichtlich seiner Gemeninützigkeit hat, weiss ich nicht. Eine GmbH kann aber freier bzw. profitorientierter handeln.

    Im Hinblick auf eine neue Halle wäre es aber vielleicht wirklich nicht schlecht. Man kann wohl davon ausgehen, dass die Miete steigen wird. Das ist dann eben keine alte, abgeschriebene Halle. Kalkulatorische Kosten gehen dann mal mal ordentlich in den Mietpreis rein (spätestens, wenn Rechnungsprüfer stutzig werden) und bei einem zweistelligen Millionenbetrag an Baukosten kommt da schon einiges zusammen. Die finanzielle Last würde für den Stammverein ungleich höher. Eine GmbH macht es da vielleicht leichter. Ich kenne einige vage Zahlen und sehe bei uns die Nutzung der Halle... Ich würde mich nicht wundern, wenn die Profi-GmbH die Eiszeiten von Schulen und Nachwuchs unterm Strich zum einem sehr großen Teil mitfinanziert.

    Aber letztlich kann ich Bedenken verstehen... Die Frage ist für mich nicht die GmbH an sich, sondern wer es wie gestaltet.


  • Im Fall von Kaufbeuren hätte man sicherlich die Möglichkeit, wenn man nicht absteigt (Spielberechtigung für die Oberliga erhält nur der Stammverein), dass man sicherlich einige Altlasten neu ordnen und festlegen könnte

    Was passiert denn (beim leider nicht unwahrscheinlichen) Abstieg?

    GmbH ist nicht für Oberliga spielberechtigt --> wir starten von ganz unten???

  • Ich weiß nicht, wie es im Süden ist?

    Aber im Westen hatten Kassel, Bad Nauheim und die Löwen die Oberligateams in GmbHs ausgegliedert.
    Die Lizenz gehört dem Stammverein und wurde an die GMbH weitergegeben.

    Nauheim konnte sogar die beauftragte GmbH wechseln.
    Und Kassel konnte mit der GmbH in die Insolvenz gehen und trotzdem aufsteigen, weil die Lizenz dem Stammverein gehörte (der nicht insolvent war).

    Bitte keine neue Kassel Diskussion!

  • Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube GmbHs sind in der Südliga verboten (läuft unter DEB).
    Im Westen war es glaub ich nur möglich, weil die OL West unter den Landesverbänden lief.

  • Ich weiß nicht, wie es im Süden ist?

    Auch im Norden und Süden liegt die Oberligaspielberechtigung beim Stammverein. Der Fall Kassel könnte sich so aber nicht mehr wiederholen, weil die Durchführungsbestimmungen des DEB dahingehend angepasst wurden, dass der Stammverein diese auch im Falle Insolvenz einer ausgelagerten Spielbetriebs-GmbH verlieren würde.