Ausgliederung in eine GmbH

  • Wie wäre es dann, wenn in der DEL2 die GmbH die Spiellizenz hat und der e.V. Pleite geht? Man steigt mit der GmbH ab und es gibt keinen Stammverein mehr, nur noch die GmbH! Muss ich dann in der DEL2 bleiben, weil ich ja keine Spielberechtigung für die Oberliga erreichen kann?

  • Auch ist das Haftungsrisiko auf Wikipedia zum Thema GmbH "beschränkt", aber beschränkt heißt nicht unhaftbar. Es ist gar nicht so unüblich das Gesellschafter der GmbH mal über ihre Anteile hinaus zu Haftung gezogen werden. Gerade in "unglücklichen" Insolvenzgeschichten, wenn er Gesellschafter schon lange von der Schieflage wusste und welcher Eishockeyverein operiert nicht am Rande der Insolvenz.
    das ist schlichtweg falsch der GF haftet denn er ist der Gesetzliche Vertreter, Gesellschafterhaftung beschränkt sich auf das Betriebvermögen sowie die Gesellschafteranteile. Privat hat der Gesellschafter wenn er nicht auch GF ist nichts zu befürchten. Es sei denn er hat Bürgschaften für die GmbH übernommen.

  • Wie wäre es dann, wenn in der DEL2 die GmbH die Spiellizenz hat und der e.V. Pleite geht? Man steigt mit der GmbH ab und es gibt keinen Stammverein mehr, nur noch die GmbH! Muss ich dann in der DEL2 bleiben, weil ich ja keine Spielberechtigung für die Oberliga erreichen kann?


    Ohne Stammverein (e.V.) kannst Du nicht mit einer GmbH in eine Saison gehen, weil man für den Spielbetrieb einen e.V. braucht, der die Lizenz formal bekommt. Deswegen gibt es so oft Zwist zwischen dem Stammverein und der GmbH was die Kooperationsverträge angeht. Grundsätzlich gilt bei solchen Koop-Verträgen: Lizenz wird vom Stammverein auf die GmbH übertragen, dafür kriegt der Stammverein von der GmbH Betrag X zur Nachwuchsförderung etc.
    Im Falle der Oberliga meine ich mal was gelesen zu haben, dass bestehende GmbHs eine Art Ausnahmegenehmigung haben, wenn sie in die OL absteigen. Man kann ja auch schlecht von solchen GmbHs verlangen, dass sie sich selbst liquidieren. Aber anscheinend gibt es da auch unterschiedliche Formen der Spielbetriebsgesellschaften. Denn auch in Regensburg wird schon laut über eine Ausgliederung in eine GmbH nachgedacht. Also dürfte das innerhalb der OL in irgendeiner Weise schon gehen.

    chris

  • Das ist ja alles Richtig (cris),
    Trotzdem könnte es ja sein, dass der Hauptverein de Lizenz an die GmbH überträgt und anschließend Pleite geht! Wer hat dann die Lizenz oder muss dann auch die GmbH zurück in die Bezirksliga?

  • Ich denke mal Ausschlaggebend für die Entscheidung in Kaufbeuren, ob erneut eine Profi- GmbH gegründet werden soll. dürften vor allem zwei Punkte sein:

    1.) in wie weit wird der Entschuldungsplan (Adler- GmbH) tangiert
    2.) wie sieht es aus mit der Eismiete

    Eine Kommune hat bezgl. Eismiete wesentlich mehr Spielraum bei einem e.V. als bei einer Profi- GmbH. Zumindest was die offizielle Rechtfertigung betrifft.

    Ansonsten wurde hier ja schon alles zu diesem Thema gepostet. Ich stimme der Meinung von bcco1 vollkommen zu: wichtig ist vor allem, mit welchem Plan man an diese Sache rangeht und wie das Ganze mit Leben gefüllt wird. Genauso, wie es gute und schlechte Vorstände bei einem e.V. gibt, gibt es auch gute oder schlechte Geschäftsführer bei einer GmbH.

    Ich finde es auf alle Fälle konsequent darüber nachzudenken diesen Schritt zu gehen, nachdem ja auch die Spielstätte in absehbarer Zeit ganz neue Möglichkeiten eröffnet. Ein evtl. Abstieg muss einem dabei gar nicht Bange machen, denn so etwas ist sowieso langfristig angelegt. EIne GmbH kann man auch ruhen lassen und die entsprechenden Strukturen 1:1 auf den Stammverein transferieren. Stammverein und GmbH müssen sowieso eng zusammenarbeiten und eine Einheit bilden, sonst wird das von Haus aus nichts.

  • In den DEB-Ligen sind lt. Satzung auch nicht gemeinnützige Kapitalgesellschaften, die mit ihrem sogenannten „Stammverein“ einen Kooperationsvertrag geschlossen haben, der inhaltlich dem dem Finanzamt München, Abtl. Körperschaften, mit Schreiben vom 08.04.2011 vorgelegten Entwurf entspricht und die mit einer Seniorenmannschaft an einem Spielbetrieb des DEB teilnehmen, ordentliches Mitglied.

    Das trifft für die Oberligen West und Ost, die jeweils unter LEV spielen, nicht zu. Dort können lt. Satzung ausschließlich gemeinnützige Vereine sowie nicht gemeinnützige Vereine die ordentliche Mitgliedschaft im jeweiligen LEV erwerben. Davon unberührt bleibt, daß sich die Mitglieder für die Durchführung von Veranstaltungen eines Dritten bedienen dürfen. Für die jeweils fälligen Veranstaltungspauschalen haftet das Mitglied, ebenso wie für Gebühren, Kautionen, etc. pp. das Mitglied gesamtschuldnerisch. Die Spielberechtigungen nach sportlicher Qualifikation verbleiben jeweils beim Verein. Lizenzen vergibt der LEV keine.

    Dieses Hilfsmittel, daß Vereine den Spielbetrieb auch auf Kapitalgesellschaften ausgliedern dürfen ist dem Umstand geschuldet, daß mit Auflösung der ESBG-Oberliga die in den LEV zurückgesetzten Clubs Nauheim, Herne und Dortmund, die ja ihren Spielbetrieb ausgegliedert hatten, nicht die Geschäftsgrundlage entzogen werden durfte. Gleichwohl musste die Spielberechtigung auf den Stammverein zurückübertragen werden.

  • Folglich interessiert ihn auch weniger die Nachwuchsförderung.

    Sehr pauschal. In Schwenningen wäre lange nicht soviel Geld im e.V. vorhanden, gäbe es keinen Kooperationsvertrag mit der GmbH. Ein wichtiger Unterschied ist allerdings, dass die GmbH faktisch nichts mit der Jugend zu tun hat, denn die ist beim e.V. angemeldet.

    So weit ich das weiß bleiben die Schulden beim Stammverein, der dann nach und nach entschuldet wird.
    Geht die GmbH pleite so bekommt der Stammverein wenigstens schonmal nicht noch mehr Schulden. Einzig die Entschuldung muss dann sicher anders geregelt werden. Z.B. über die eveltuelle neue GmbH.

    Das wir alles in einem Kooperationsvertrag geregelt. Der e.V. kriegt in der Regel eine fixe Summe von der GmbH für die Lizenz.
    Vorteilhaft für eine GmbH ist sicherlich, dass niemand reinreden kann. Da gibt es Gesellschafter und einen GF, die entscheiden. So entfällt auch die teils mühsame Diskussion mit anderen Sparten im Verein. Ich erinnere mich nboch mit Schrecken an Sitzungen des SERC 04, in der Eisstockschützen (sind so ca. 10 Hansele gewesen) Ansprüche auf das vom Profieishockey erwirtschaftete Geld anmeldeten. Und Eiskunstläufer wollten auch noch was vom Kuchen. Deren Vertreter haben dann auch brav in Sitzungen über das Profieishockey mitreden wollen und können.
    Jetzt allerdings haben wir gerade die Kehrseite der MEdaille: Während früher über viele Kanäle Entscheidungen nach Außen drangen, hat sich die GmbH wohl eine Null-Informations-Politik auferlegt, so dass wir alle nur am spekulieren und motzen sind.

    Kurzum: Ob eine GmbH gut oder schlecht für euch ist, liegt alles im Kooperationsvertrag GmbH-Verein. Das kann durchaus sehr gut für den e.V. laufen. Siehe Schwenningen. Trotz aller Motzerei über zu wenig Geld, kann der e.V durchaus recht großzügig haushalten. Zumal der e.V. das Catering in der Halle betreibt und da eine Gewinnbeteiligung hat.

  • Das ist ja alles Richtig (cris),
    Trotzdem könnte es ja sein, dass der Hauptverein de Lizenz an die GmbH überträgt und anschließend Pleite geht! Wer hat dann die Lizenz oder muss dann auch die GmbH zurück in die Bezirksliga?


    Dann muss sich die GmbH einen anderen Stammverein suchen. Vor ein paar Jahren waren sich doch die Icetigers in Nürnberg mit dem ansässigem EHC Nürnberg nicht mehr grün und man "wechselte" den Stammverein und nahm sich Höchstadt.
    http://www.hockeyweb.de/del/nachrichte…mit-hoechstadt/
    Eine Pleite der e.V. hat damit keine direkten Folgen für die GmbH, außer, dass diese sich einen anderen Stammverein zulegen muss.

    chris