• Na-ja, in Berchtesgaden sind auch nicht die ersten Menschen geboren worden, die sich mal ernsthafter überlegt haben, ein Gentleman Agreement aufgrund der Auffassung des EU-Rechtes kippen zu wollen. Meistens aber endete das in allgemeinen Wohlgefallen.
    Glaubt denn einer wirklich daran, dass sich diese Lawine bis in die oberen Klassen / Profiligen rollen wird?

  • Glaubt denn einer wirklich daran, dass sich diese Lawine bis in die oberen Klassen / Profiligen rollen wird?

    Ja ich.

    Wäre das erste Mal das ein "Urteil" keine Lawine auslöst.

    Denn gerade die oftmals bemühte freiwillige Selbstbeschränkung als Ausweg, wurde ja nun gekippt.

    Einmal editiert, zuletzt von Duck (1. September 2016 um 12:03)

  • Wo steht denn geschrieben, dass nur vier spielen dürfen ? In einer Durchführungsbestimmung ? Schön, aber die ist das Blatt Papier nicht wert, wenn es einer drauf anlegt
    Gentleman agreement hin oder her

    Und das glaube ich eben nicht. Wenn eine DufüBest vom leitenden Verband festgelegt ist und die Mannschaften im Zuge ihrer Lizenzierung dieser auch zustimmen und sich vertraglich daran zu halten haben können diese es gerne darauf anlegen. Jede Liga, egal welche Sportart, hat eine Spielordnung. Ohne die kann keine Liga existieren. Ich bezweifle daher stark, dass eine entsprechende Regelung, dass nur eine gewisse Anzahl an "Transferkartenpflichtigen Spielern" (Dazu gehören sehr wohl auch Ösis oder Tschechen, also EU-Ausländer soweit ich weiß @Duck ) auf einem Spielberichtsbogen stehen dürfen gegen irgendwelche EU-Rechte verstößt. So ist jedenfalls meine Auffassung, aber bei der EU weiß man ja nie und ich hoffe, dass ich mich dabei nicht irre. Sonst könnte das in der Tat dramatische Folgen haben und das nicht nur für das Eishockey. Gibt viele andere Sportarten, die in ihren Ligaspielen Ausländerbegrenzungen oder gar Einsatzsperren für Ausländer haben...

    chris

  • Na-ja, in Berchtesgaden sind auch nicht die ersten Menschen geboren worden, die sich mal ernsthafter überlegt haben, ein Gentleman Agreement aufgrund der Auffassung des EU-Rechtes kippen zu wollen. Meistens aber endete das in allgemeinen Wohlgefallen.
    Glaubt denn einer wirklich daran, dass sich diese Lawine bis in die oberen Klassen / Profiligen rollen wird?

    guten Tag

    Warum ? Bremerhaven oder Iserlohn haben doch schon eine Lawine losgetreten mit den sog "2-Flaggenspielern" und nein ist keine Kritik sondern nur eine Feststellung

    Die Anderen sind doch nur zu faul, zu deppert oder brauchen bzw. haben es nicht nötig diesen Weg zu gehen !!

    Gruß aus La

    @chris (evr) , diese Auffassung hab ich auch, aber steht da drüber das EU-recht und das sagt halt was anderes !!

  • Ich bezweifle daher stark, dass eine entsprechende Regelung, dass nur eine gewisse Anzahl an "Transferkartenpflichtigen Spielern" (Dazu gehören sehr wohl auch Ösis oder Tschechen, also EU-Ausländer soweit ich weiß @Duck ) auf einem Spielberichtsbogen stehen dürfen gegen irgendwelche EU-Rechte verstößt.

    Du hast das Urteil des DEB Schiedsgerichts vor Augen, das genau deine Ausführung widerlegt.
    Darin steht nichts von 2, 4 oder 6 Transferkartenpflichtigen Spielern sondern von Unbegrenzt
    Du bezweifelst das stark? Dann geh in Revision. :)

  • Du hast das Urteil des DEB Schiedsgerichts vor Augen, das genau deine Ausführung widerlegt.Darin steht nichts von 2, 4 oder 6 Transferkartenpflichtigen Spielern sondern von Unbegrenzt
    Du bezweifelst das stark? Dann geh in Revision. :)

    Den Status des "Transferkartenpflichtigen Spielers" eines EU-landes interessiert das EU-Recht nicht. Er unterscheidet nur zwischen EU und Nicht-EU. In unseren bisherigen DufüBest. macht man da aber keinen Unterschied, ob der Ausländer aus Österreich oder Kanada kommt. Darauf wollte ich hinaus.
    Die juristischen Möglichkeiten überlasse ich da lieber den Experten ;) Es bleibt eben die Frage inwieweit sich ein "EU-Recht" in eine Spielordnung eines nationalen Verbandes einmischen kann/darf. Sollte es wirklich soweit gehen kann man dazu gleich auch sämtliche U/Ü-Begrenzungen in der DEL(II) über den Haufen werfen.

    chris

  • Es bleibt eben die Frage inwieweit sich ein "EU-Recht" in eine Spielordnung eines nationalen Verbandes einmischen kann/darf.

    Solange alle Beteiligten an einer Spielordnung und Selbstbeschränkung festhielten ging es ja.

    Aber nun ist Einer ausgescherrt und es geht nicht mehr. Somit ist auch diese Frage beantwortet.

    Mir war das bisherige System auch lieber, bzw. in der DEL eher zu viel Kontis. Aber hilft nix.

    Und wenn man sich vor Augen hält, wie besessen Clubs darauf sind, jeden möglichen Ausländer zu Eishockeydeutschen zu machen, kann ich mir vorstellen was da jetzt kommt. :(

  • Na-ja, in Berchtesgaden sind auch nicht die ersten Menschen geboren worden, die sich mal ernsthafter überlegt haben, ein Gentleman Agreement aufgrund der Auffassung des EU-Rechtes kippen zu wollen. Meistens aber endete das in allgemeinen Wohlgefallen.
    Glaubt denn einer wirklich daran, dass sich diese Lawine bis in die oberen Klassen / Profiligen rollen wird?

    Ja.....ich......
    Sag mir mal einen vernünftigen Grund warum das nicht so sein
    Es wird sicher jemand dabei sein dem das nicht gefällt.....
    Und wenn es allein nur ein EU Spieler ist, der gerne einen Platz in der betreffenden Liga hätte....
    Bosman lässt grüßen....

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bosman-Entscheidung#
    Als Bosman-Entscheidung (auch als Bosman-Urteil bezeichnet) wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 1995 bekannt, die zum einen besagt, dass Profi-Fußballspieler in der Europäischen Union nach Ende des Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen, und zum anderen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall brachte.

  • guten Tag
    Warum ? Bremerhaven oder Iserlohn haben doch schon eine Lawine losgetreten mit den sog "2-Flaggenspielern" und nein ist keine Kritik sondern nur eine Feststellung

    Die Anderen sind doch nur zu faul, zu deppert oder brauchen bzw. haben es nicht nötig diesen Weg zu gehen !!

    Gruß aus La

    @chris (evr) , diese Auffassung hab ich auch, aber steht da drüber das EU-recht und das sagt halt was anderes !!

    Das Problem, an dem ich mich aber gerade mit @Marty dran reibe, ist aber die Differenzierung zwischen einem EU-Spieler und dem Zweiflaggler - wobei letzterer gar nicht Gegenstand der eigentlichen Diskussion rund um Berchtesgaden ist.

    Wie @chris (evr) anmerkte:

    Den Status des "Transferkartenpflichtigen Spielers" eines EU-landes interessiert das EU-Recht nicht. Er unterscheidet nur zwischen EU und Nicht-EU. In unseren bisherigen DufüBest. macht man da aber keinen Unterschied, ob der Ausländer aus Österreich oder Kanada kommt.

    Heißt in Bezug auf den Zweiflaggler lediglich, dass er mit deutschen Pass eh gar nicht nach der Frage des EU-Rechtes betroffen ist - Lawine aus Bremerhaven oder Iserlohn hin oder her. Chris meint in Bezug auf das EU-Recht den reinen AL, nicht Zweiflaggler.

    Und die Frage geht nicht nach einem "warum", sondern um eine Einschätzung, ob diese Lawine des Ansturms von EU-Spielern tatsächlich bis in alle höheren Klassen gespült wird. @Duck meint uneingeschränkt ja, @chris (evr) ist da eher Zwiegestalten und verweist auf die jeweilige DuFüs der einzelnen Ligen und die Voraussetzungen der Lizensierung.

  • Im Junior-Team von Salzburg in der AlpsHL spielen übrigens vier Deutsche. Das ist vermutlich der einzige Grund, wieso die Österreicher dieses Jahr den Aufstieg verpasst haben.

  • mMn verstößt diese begrenzung ebenfalls gegen geltendes recht (AGG) und könnte in der tat sehr schnell geschichte sein!

    Meiner Meinung nach verstösst auch die U und Ü Regelung gegen geltendes Recht und könnte (hoffentlich) auch bald Geschichte sein.

  • in der BY Liga sehe ich nicht das Problem. Alle aufstiegswilligen hat man doch jetzt eh schon hochgezogen. Da wird mittelfristig sicher keiner mit AL hochrüsten.
    Interessant wäre es wenn ein höherklassiger Club auf die Regelung pfeift.