Urteil: Zuschauer eines Eishockey-Spiels müssen vor Pucks geschützt werden

  • Das Problem ist doch heutzutage, dass alles bis in kleinste Reglementiert wird und dann natürlich gegen alles und jeden geklagt wird.

    Bestes Beispiel im Winter weiß jeder, dass es glatt sein kann, wehe aber es ist um 7 Uhr der Bürgersteig vor deinem Grundstück nicht geräumt.
    Früher wusste man, dass man bei Schnee ausrutschen kann und man vorsichtig sein muss, heute geht's mit voll Karacho rein und der Hausbesitzer hat eine Klage am Hals.

    Wenn ich zum Eishockey gehe muss ich mit verirrten Pucks rechnen, wenn ich Ski fahre, dass ich auf Eisplatten stürzen, und dass unterm Schnee größere Steine liegen können.

    Wer 100% Sicherheit haben will, der muss auf Sport sich auf Sport im TV oder Spielkonsole beschränken. Aber Vorsicht, nicht dass ein Meteorit auf's Haus fällt ;)

  • Das Problem ist doch heutzutage, dass alles bis in kleinste Reglementiert wird und dann natürlich gegen alles und jeden geklagt wird.

    Bestes Beispiel im Winter weiß jeder, dass es glatt sein kann, wehe aber es ist um 7 Uhr der Bürgersteig vor deinem Grundstück nicht geräumt.
    Früher wusste man, dass man bei Schnee ausrutschen kann und man vorsichtig sein muss, heute geht's mit voll Karacho rein und der Hausbesitzer hat eine Klage am Hals.

    Wenn ich zum Eishockey gehe muss ich mit verirrten Pucks rechnen, wenn ich Ski fahre, dass ich auf Eisplatten stürzen, und dass unterm Schnee größere Steine liegen können.

    Wer 100% Sicherheit haben will, der muss auf Sport sich auf Sport im TV oder Spielkonsole beschränken. Aber Vorsicht, nicht dass ein Meteorit auf's Haus fällt ;)

    Vor der Konsole könntest du rein theoretisch einen epileptischen Anfall erleiden..wenn du 100%ig sicher gehen willst musst du in den Keller ;)

  • Und wenn schon. Nicht ablenken oder lächerlich machen.
    Fakt ist: Ein Mensch wurde geschädigt und jemand ist schuld. Es kann nicht sein, dass jemand nur durch seine bloße Existenz, also auch "abgelenkt" durch äußere Einflüsse zu Schaden kommt und es keine Genugtuung geben soll.

    Zitat aus dem Presseartikel: (Hervorhebung von mir)
    "Dass Besucher bei einer Sportveranstaltung ein gewisses Restrisiko selbst tragen müssen, bestätigt auch Christian Danner, Pressesprecher der Arag-Versicherung, dem Sportversicherer der BLSV-Vereine.
    (...). „Es gibt einige Fälle in der Rechtsprechung, denen zufolge muss ein Zuschauer das Geschehen aufmerksam verfolgen“, sagt Danner. Einzig wenn die Sicherungspflicht vernachlässigt worden sei, würde eine Versicherung einspringen."
    Diese Aussage ist, wie nahezu alles unter dem Gesichtspunkt "Cui bono" in Frage zu stellen. Der Herr spricht für eine Gesellschaft, die in diesem Fall wohl letztendlich den Schaden übernehmen muss. Es ist sein job, evtl Forderungen schon im Vorfeld abzuwimmeln.
    Der geschädigten Person kann man nur raten, sich einen guten, gar einen sehr guten Anwalt zu nehmen, der diesen Fall auf das Thema Sicherungspflicht genau durchleuchtet.

  • Einen ähnlichen Fall gab es auch schon an Karneval. Da bekam ein besucher ein Bonbon an den Mund geworfen und verloren dabei ein Stück Schneidezahn. Das Gericht urteilte dass er damit hätte rechnen müssen und sowas nunmal passieren könne. Und beim Eishockey ist das doch nichts anderes. Was ist mit Leuten die trotz Netz und allem hinterm Tor getroffen werden? Spielen wir dann bald in einem Fischglas bis zur Decke abgeschlossen?


    "Ebenso entschied dasselbe Gericht, der Veranstalter des Umzugs müsse keine Anweisungen über das Werfen von Süßigkeiten in die Zuschauermenge geben (Az.: 1 S 150 / 94).

    Das Amtsgericht Eschweiler urteilte, das Werfen kleinerer Gegenstände sei üblich und auch mögliche Verletzungen von Zuschauern daher rechtlich irrelevant (Az.: 6 C 599 / 86)."
    http://www.rundschau-online.de/magazin/kamell…2,15342856.html

  • Spielen wir dann bald in einem Fischglas bis zur Decke abgeschlossen?

    Hey, das ist doch mal eine coole Idee....
    Könnte ganz neue Spielzüge ergeben mit einer Kuppelbande, mann stelle sich Pässe vor, die von linlks nach rechts über die Kuppel gespielt werden..... ;)

  • Fakt ist: Ein Mensch wurde geschädigt und jemand ist schuld. Es kann nicht sein, dass jemand nur durch seine bloße Existenz, also auch "abgelenkt" durch äußere Einflüsse zu Schaden kommt und es keine Genugtuung geben soll.

    Doch, genau das kann sein! MUSS denn immer jemand schuld sein uns MUSS denn immer jemand für etwas zahlen, das nicht absichtlich beschädigt wurde?
    In der Theorie ja, aber in der Praxis?

    Kinners, lasst uns doch allesamt nicht zu Monsterspiessern werden!


    Gerade das vorher angesprochene Ausrutschen auf glattem Gehweg ist doch ein Paradebeispiel. Früher, damals, hat man sich aufgeregt und das war´s! Heute kommt ein Anwalt daher, verfasst Klagen etc... Irgendwann darf man gar nichts mehr, weil keiner mehr Haften will, falls doch was passiert.

    Und sind wir mal ehrlich: Es kann immer was passieren, egal wie gut der Schutz ist.

  • Hey, das ist doch mal eine coole Idee....Könnte ganz neue Spielzüge ergeben mit einer Kuppelbande, mann stelle sich Pässe vor, die von linlks nach rechts über die Kuppel gespielt werden..... ;)

    Ok nicht schlecht, könnte man sich sogar vorstellen. :D

  • Doch, genau das kann sein! MUSS denn immer jemand schuld sein uns MUSS denn immer jemand für etwas zahlen, das nicht absichtlich beschädigt wurde?
    In der Theorie ja, aber in der Praxis?
    (...)

    Gerade das vorher angesprochene Ausrutschen auf glattem Gehweg ist doch ein Paradebeispiel.

    Dieses Ausrutschen ist eben kein Paradebeispiel. Da bewegt sich jemand selbst, ist also aktiv. Wenn ein Fußgänger ordnungsgemäß an der roten Ampel wartend übern Haufen gefahren wird, das würde als Beispiel taugen. Da sagt auch keiner: Hätt er geschaut, dann wär ihm nichts passiert. Also selber schuld.

  • Dieses Ausrutschen ist eben kein Paradebeispiel. Da bewegt sich jemand selbst, ist also aktiv. Wenn ein Fußgänger ordnungsgemäß an der roten Ampel wartend übern Haufen gefahren wird, das würde als Beispiel taugen. Da sagt auch keiner: Hätt er geschaut, dann wär ihm nichts passiert. Also selber schuld.


    Also lassen wir es. Es hat keinen Sinn, du möchtest eine Kompletthaftung und den Quasiausschluss aller Risiken, ich sehe es demnach eher altmodisch und sehe eben einfach Einiges anders.

    Nur mal als Beispiel: Ich war beruflich beim Volleyball und dummerweise waren die Presseplätze nahe am Spielfeld. Ein Querschläger traf meinen Laptop und schrottete das Display. Gut, mein Arbeitgeber hätte nun den Deutschen Volleyballbund verklagen können und auf Ersatz plus Wiedergutmachung plus Kosten des Mehraufwands klagen können (statt aus der Halle zu schreiben, musste in die Redaktion diktiert werden). Hat er aber nicht. Ist eben dumm gelaufen. Neuer Laptop, fertig.

  • Nur mal als Beispiel: Ich war beruflich beim Volleyball und dummerweise waren die Presseplätze nahe am Spielfeld. Ein Querschläger traf meinen Laptop und schrottete das Display. Gut, mein Arbeitgeber hätte nun den Deutschen Volleyballbund verklagen können und auf Ersatz plus Wiedergutmachung plus Kosten des Mehraufwands klagen können (statt aus der Halle zu schreiben, musste in die Redaktion diktiert werden). Hat er aber nicht. Ist eben dumm gelaufen. Neuer Laptop, fertig.

    Warst du etwa abgelenkt? Da musst du halt aufpassen, dann passiert auch nix..... ;):P;)

  • Man kann irgendwo beide Seiten verstehen und solange es sich bei dem Vorfall um eine Beule am Kopf oder eine Platzwunde handelt, würde ich auch klar sagen Mund abwischen und gut ist.
    Was aber passiert, wenn derjenige ernsthaft, vielleicht sogar dauerhaft geschädigt wird? Was ist, wenn derjenige durch den Sturz auf den Betonboden der Halle zum Pflegefall wird? Einfach Pech gehabt, weil er wissen musste, dass ihn beim Eishockey ein Puck am Kopf treffen kann?

    Von daher sollte man eine gewisse Eigenverantwortung auf alle Fälle beim Zuschauer lassen, aber man muss auch ein entsprechendes "Rettungsnetz" knüpfen, dass er bei der Verkettung unglücklicher Umstände nicht ins bodenlose fällt.
    Hinzu kommt, dass ja auch noch 3. geschädigt werden können. Wenn jemand durch einen Pucktreffer nicht arbeiten gehen kann. Wer ersetzt dem Arbeitgeber den entstandenen Schaden von bis zu 1 1/2 Monatsgehältern? Ist das auch nur dumm gelaufen?
    Was ist, wenn ich wegen eines Pucks einen lange geplanten Urlaub nicht antreten kann? Selber schuld, wenn ich keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe?

    Das Thema scheint mir jedenfalls zu vielschichtig zu sein, um einer Seite sämtliche Risiken aufzulasten. Und dann sind wir schon wieder in einem Bereich, an dem wir reglementieren und regeln müssen, denn freiwillig wird keiner irgendwas zahlen.

  • Ich sehe da kein Problem... wenn du als Veranstalter nachweisen kannst, das du dich an alle Vorgaben zur Sicherung gehalten hast, bist du automatisch aus der Haftung ... die Härte/Höhe der Folgekosten spielen dabei nicht die geringste Rolle... was natürlich passieren kann, das nach jedem noch so kleinen Vorfall, die Sicherungsmaßnahmen wieder überprüft und angepasst werden, sodaß man irgendwann tatsächlich bei der weiter oben zitierten Kuppel im Fischglas landen könnten ...